Hinweise für Verordnungen

Bitte beachten Sie als gesetzlich versicherter Patient, dass Rezepte bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein dürfen. Bei dringendem Behandlungsbedarf dürfen sie nicht älter als 14 Tage sein!

Vereinbarte Behandlungstermine, die nicht wahrgenommen werden können, bitte ich spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Ich behalte mir vor, Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Termine im Bedarfsfall privat in Rechnung zu stellen.